Aktuelle Coronaverordnung - was heißt das für die Kita?

Die Regierungschef*innen der Länder haben sich heute (13.12.2020) mit der Bundeskanzlerin auf weitere einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt.

Zitat der saarländischen Sonderseite (siehe Link unten): "Im Kern geht es darum, persönliche Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Auch an den Schulen und Kitas sollen deshalb die Kontakte in der Zeit zwischen Mittwoch, dem 16. Dezember 2020 und Sonntag, dem 10. Januar 2021 weiter eingeschränkt werden. Kinder und Jugendliche sollen dem Beschluss entsprechend in dieser Zeit möglichst zuhause bleiben. An den Schulen wird es ein angepasstes pädagogisches Angebot geben, um die Betreuung von Kindern sicherzustellen, an den Kitas wird es ebenfalls eine bedarfsgerechte Betreuung geben. (...) In den Kitas finden bis 10. Januar 2021 keine regulären Betreuungsangebote statt. Die Kitas bieten aber eine bedarfsgerechte Betreuung an: Das heißt, jedes Kind, das Betreuung braucht, kann auch weiterhin ohne weitere Nachweise in seine Kita kommen und wird dort betreut. Die vereinbarten Schließtage bleiben bestehen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen von diesem Angebot verantwortungsvoll Gebrauch machen."

 

Was bedeutet die Meldung für den Bereich der Kindertagesstätten?

  • Die Kinder sollen nach Möglichkeit die Kindertagesstätte nicht besuchen und zu Hause betreut werden.
  • Eine so genannte Notbetreuung (die beantragt werden müsste), wie im Frühjahr, gibt es nicht.
  • Die Eltern entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen, ob sie die Betreuung in der Kita wirklich benötigen.

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!

Im Namen aller Teams, Maren Jung, Pädagogische Gesamtleitung

Ansprechpartner

   

Daten & Fakten

Tägliche Betreuung von
94 Kindern
Einrichtung Kinderland im
Campus II
Betreuung durch
30 Fachkräfte

Zuschussgeber